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Fußbodenheizung

 

Bei einer beheizten Estrich konstruktion müssen Messstellen zur Entnahme einer CM-Prüfung (Feuchtigkeitsmessung) vorhanden sein.
Außerdem ist auf das richtige Aufheizen zu achten, inklusive Aufheizprotokoll.
Beim Aufheizen unterscheidet man zwischen zwei verschiedene Arten:

Funktionsheizen

Estrichkonstruktionen aus Zementestrich und Calciumsulfat sind vor dem Aufbringen des Oberbodenbelages aufzuheizen. Obwohl durch das Funktionsheizen ein Teil des überschüssigen Wassers aus dem Estrich entfernt wird, ist mit dem Funktionsheizen nicht der Aufheizvorgang gemeint, der zum Erreichen der Belegreife zur nachfolgenden Verlegung des Oberbodenbelages dient. Nach DIN EN 1264-4 dient das Funktionsheizen allein dazu, dass der ausführende Heizungsfachbetrieb dadurch die Erstellung eines mangelfreien Gewerks nachweisen kann.

Das Funktionsheizen erfolgt nach der spezifischen Liegezeit des Estrichs. Diese Zeitspanne beträgt bei Zementestrichen 21 Tage und bei Calciumsulfatestrichen sieben Tage. Mit dem Funktionsheizen ist jedoch noch nicht gewährleistet, dass damit die notwendige Ausgleichsfeuchte zur Verlegung des Oberbodenbelags erreicht wird, wie aus der Schnittstellenkoordination des BVF hervorgeht.

Belegreifheizen

Das Erreichen der Belegreife ist Voraussetzung für den Beginn der Bodenbelagsarbeiten (z. B. Fliesen- oder Parkettverlegung). Das Belegreifheizen setzt einen anderen Aufheizvorgang voraus als das Funktionsheizen. Im Interesse eines reibungslosen Baufortschritts wird empfohlen, dass sich das Belegreifheizen möglichst direkt an das Funktionsheizen anschließt. Bei Zementestrichen beginnt das Belegreifheizen nach mindestens 28 Tagen, bei Calciumsulfatestrichen nach 14 Tagen. Bei Estrichdicken bis 70mm wird für das Belegreifheizen im Allgemeinen eine Zeitspanne von mindestens 14 Tagen angesetzt.

Zu beachten ist für den Auftragnehmer des Gewerks Heizung, dass das Belegreifheizen nach VOB/C (DIN 18380) als besondere Leistung gilt. Damit muss diese Leistung durch den Auftraggeber gesondert beauftragt und auch vergütet werden. Für das ausführende Fachunternehmen ist deshalb darauf zu achten, den Zeitpunkt zu bestimmen und auch im Prüfprotokoll (Protokoll P7 in der Schnittstellenkoordination) zu dokumentieren, ab dem der Heizbetrieb vom Funktionsheizen in das Belegreifheizen übergeht.

Während des Belegreifheizens soll die Heizung nicht abgeschaltet und auch die Vorlauftemperatur nicht abgesenkt werden. Die Belegreife ist erreicht, wenn die maximale Feuchte des Estrichs bei Zementestrich 1,8% (für keramische Fliesen und Natur-/Betonwerksteine 2,0%) und für Calciumsulfat­estrich 0,3% beträgt.

Nach Feststellung der Belegreife muss die Temperatur des Estrichs zunächst wieder durch den Abheizvorgang langsam reduziert werden. Der Abheizvorgang verläuft über drei Tage, wobei die Soll-Vorlauftemperaturen abgestuft zu regeln sind.

 

Quelle: https://www.haustec.de/heizung/waermenutzung/mangelfreie-ausfuehrung-wie-wird-estrich-normgerecht-getrocknet

3 Gedanken zu „Fußbodenheizung“

  1. Vielen Dank für die Informationen in diesem Blog über den Heizestrich-Bau. Ich erwäge einen neuen Bodenbelag für mein Haus. Es wäre schön, wenn es beheizte Fußböden gäbe, also werde ich weitere Nachforschungen über den Konstruktionen von Heizestrichen anstellen.

  2. Vielen Dank für diesen Beitrag über die Fußbodenheizung. Wir bauen ein Haus und wolle dort warmen Fußboden haben. Besonders interessant war für mich der Teil mit den Arbeitsbesonderheiten von verschiedenen Estrichen.

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